Wo ist das Dampfen erlaubt?
Fragt Ihr Euch auch manchmal, wo das Dampfen eigentlich erlaubt ist? Auch wir stehen manchmal vor der Frage, ob man hier oder dort jetzt seine E-Zigarette aus der Tasche holen und losdampfen kann, oder nicht. Aus diesem Grund haben wir hier eine kleine Übersicht erstellt, wo das Dampfen überall erlaubt ist.
Das Dampfen in der Öffentlichkeit
Grundsätzlich ist das Dampfen überall dort erlaubt, wo man auch den Rauchern grünes Licht gegeben hat. Auf öffentlichen Plätzen kann nach Lust und Laune gedampft werden. Doch es gibt auch Bereiche, wo der Dampfer klare Vorteile gegenüber den Rauchern hat, denn manchmal darf gedampft werden, wo das Rauchen verboten ist.
Restaurant und Kneipenbesitzer haben zum Beispiel die Möglichkeit, das Dampfen zu erlauben. Wenn Gäste gerne im Gebäude die E-Zigarette verwenden möchten, dann dürfen sie dies mit der Erlaubnis des Inhabers gerne tun, denn er hat das Hausrecht. Natürlich sollte man dabei trotzdem darauf achten, dass man niemanden zu sehr belästigt, denn auch eine Brise Menthol mit Eisbonbon kann einem den Appetit auf ein leckeres Menü schnell verderben.
Dampfen an Flughäfen
Bis auf den Flughafen München, ist das Dampfen an allen Flughäfen Deutschlands offiziell verboten. Eine Ausnahme bildet hier der Flughafen Köln. Auch hier gibt man der E-Zigarette kein öffentliches Go, auf Nachfrage vor Ort bekamen wir bei unseren Urlauben aber immer die Erlaubnis, auch im Wartebereich zu dampfen. Alle anderen Flughäfen haben spezielle Raucherkabinen oder Bereiche eingerichtet, wo man sich dann zu den Tabakrauchern gesellen darf.
Im Flugzeug ist das Dampfen natürlich verboten, obwohl rein rechtlich gesehen keine Grundlage dafür geschaffen ist. Dennoch muss man sich strikt an die Vorgaben der jeweiligen Fluglinie halten, denn man kann ansonsten des Flugzeuges verwiesen werden, so lange sich dieses noch am Boden befindet. Auch das Mitführen der E-Zigarette wird bei jeder Fluggesellschaft anders gehandhabt. Am besten ist es, wenn man sich vorher entsprechend informiert, damit es nicht zu irgendwelchen Überraschungen kommen kann.
Dampfen in öffentlichen Gebäuden
In öffentlichen Gebäuden wird die E-Zigarette grundsätzlich wie die Tabakzigarette behandelt. Wir haben bisher noch nie die Erfahrung gemacht, dass in einem Rathaus oder einer Bibliothek das Dampfen im Gegensatz zum Rauchen erlaubt war. Obwohl die E-Zigarette nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz fällt, wird sie trotzdem so behandelt. Wir haben uns inzwischen daran gewöhnt. Da die Medien die E-Zigarette derzeit permanent torpedieren, wollen wir auch nicht noch zusätzlich für negative Eindrücke sorgen und eine Reaktion in der Öffentlichkeit provozieren, nur um auf unser Recht zu bestehen. Dies sollten alle anderen Dampfer auch so handhaben, schließlich gibt es ja reichlich Orte, an denen gedampft werden darf.
Das Dampfen in Bus und Bahn
Auch in den öffentlichen Verkehrsbetrieben ist das Dampfen verboten. Wer mit dem Bus oder der Bahn unterwegs ist, muss auf den Genuss der E-Zigarette verzichten, wenn er nicht kurze Zeit später zu Fuß gehen möchte.
Die E-Zigarette in anderen Ländern
In einigen Ländern ist die Einfuhr der E-Zigarette verboten. Hier sollte man sich vor einem Urlaub auf jeden Fall informieren, ob das Dampfen am Strand oder im Hotel erlaubt ist, damit es keinen Ärger gibt. Wir empfehlen, einfach die Mitarbeiter des Reisebüros zu fragen, denn diese wurden in der Vergangenheit sicherlich schon von einigen Dampfern danach befragt und sollten sich in der Zwischenzeit bestens damit auskennen.
Wir wünschen Euch nun einen schönen Samstag und vor allem mächtig viel Dampf
Eure Steamo Redaktion