Neues Jugendschutzgesetz vorgelegt

Referenzentwurf zum neuen Jugendschutzgesetz wurde vorgelegt

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat letzte Woche einen Referentenentwurf für ein neues Jugendschutzgesetz vorgelegt. In erster Linie geht es hierin um das Verbot von E-Zigarette und E-Shishas, die technologisch praktisch identisch sind, für Minderjährige. Bei dem neuen Gesetzesentwurf hat man sowohl die nikotinfreien, als auch die nikotinhaltigen Produkte berücksichtigt. Der Markt der E-Zigarette wächst stetig weiter. Laut Angaben des Verbandes waren es 2013 100 Millionen Euro Umsatz, 2014 200 Millionen und im Jahr 2015 rechnet man mit 300 Millionen Euro Umsatz.

Was wurde geändert?

Bisher waren nur herkömmliche Tabakwaren ein Bestandteil des Jugendschutzgesetzes. Hierbei ging es um Produkte, die aus Rohtabak hergestellt wurden. So ist es derzeit möglich, dass prinzipiell jeder Mensch jeden Alters eine E-Zigarette kaufen kann. Zunächst will man die nikotinhaltigen Produkte ins Gesetz aufnehmen und im zweiten Schritt auch die nikotinfreien E-Zigaretten verbieten.

Ein weiterer Punkt im neuen Gesetzesentwurf ist die Alterskontrolle beim Versandhandel. Dies betrifft auch die klassische Zigarette. Der Gesetzgeber schafft nun Klarheit und verlangt ab sofort eine Altersverifikation, wenn jemand Zigaretten und E-Zigaretten im Internet kaufen will. Internetangebote, die für Jugendliche nicht abrufbar sein dürfen, würden jetzt schon über eine entsprechende Sicherheitskontrolle verfügen. Der E-Zigaretten Online Handel müsste in diesem Fall hier nachziehen.

Warum wird das Gesetz verschärft?

Die nikotinhaltigen E-Zigaretten dürften nicht in die Hände von Kinder und Jugendlichen gelangen. Aus diesem Grund müsse das Jugendschutzgesetz verschärft werden. Auch bei den nikotinfreien E-Zigarette sei man sich nicht sicher, ob diese nicht ebenfalls eine schädigende Wirkung auf den Körper haben könnten. Die meisten E-Zigarette Shops vertreiben keine E-Zigarette an minderjährige, doch mit dem Gesetz könne man nun auch die schwarzen Schafe in der Branche rechtswirksam verantwortlich machen. Der e-Zigaretten Verband hält das Gesetz für notwendig, die darin enthaltenen medizinischen Analysen jedoch für unrichtig.

Natürlich müssen die E-Zigaretten in Bezug auf den Jugendschutz reguliert werden. Wer sich selbst als seriöser Händler ansieht, verkauft grundsätzlich nicht an Kinder und Jugendliche und zwar auch ohne den Druck eines Gesetzes. Dennoch wird es schon bald zu einer Verschärfung des Online Handels kommen, was entsprechend Verifikationsmaßnahmen mit sich bringen wird.

In diesem Sinne wünschen wir Euch allen einen angenehmen Nachmittag mit reichlich viel Dampf.

Eure Steamo Redaktion