E-Zigarette brennt im Gepäckraum von Flugzeug

Ab in den Urlaub, dachte sich der eine oder andere Passagier und packte sorgfältig seinen Koffer. Damit am Urlausbort auch weiterhin genüsslich die elektrische Zigarette gedampft werden konnte, wurde diese mitsamt allen wichtigen Utensilien in den Koffer gepackt. Ein paar feste Griffe, ein bisschen auf den Koffer drücken und schon geht dieser zu und man ist startklar. Ready for Boarding, so zu sagen. Den Koffer am Flughafen einfach abgeben und die Vorfreude auf die baldige Urlausbankunft steigt ins Unermessliche. Blöd nur, wenn die E-Zigarette nicht in ihrem Case transportiert wird und sie sich im Gepäckraum des Flugzeuges einschaltet. Durch das Dauerdrücken des Auslösers wurde so schon der ein oder andere Brand ausgelöst. Ebenfalls dumm: Die eigenen Sachen sind damit ebenfalls zerstört. Noch dümmer: Wenn sich tatsächlich ermitteln lässt, von welchem Koffer aus der Brand auf die anderen Gepäckstücke im Raum übergreifen konnte. Das kann ganz schön teuer werden und so ist auch die gute Laune für den Urlaub hin, bevor der überhaupt so richtig beginnen konnte. Da kann einem schon einmal der Spruch über die Lippen gleiten: „Verdammt, jetzt reicht es mir, aber!“ Den Behörden zur Flugsicherheit hat es auch irgendwann gereicht, denn die Brände aufgrund von aktivierten E-Zigaretten haben sich tatsächlich gemehrt. Daher gelten seit Juni 2015 neue Bestimmungen zur Beförderung von elektrischen Zigaretten im Luftraum.

Laut der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) dürfen E-Zigaretten nicht mehr im Koffer transportiert werden, sondern müssen im Handgepäck mitgeführt werden. Jetzt kann das Argument aufkommen: Ganz klasse, das macht keinen Unterschied, ich gebe meinen Koffer auch als Handgepäck auf! – Schönes Argument, aber ein Brand in einer Kabine ist schneller ausgemacht und sprichwörtlich aus gemacht, als in einem Kofferraum des Flugzeuges. Wer dagegen verstößt und die elektrische Zigarette fackelt den Gepäckraum nieder, der kann froh sein, gesund auf dem Boden anzukommen und landet dann direkt auch auf dem Boden der Tatsachen, denn der Versicherungsschutz erlöscht nämlich mit dem Brand gleichzeitig.

Und was ist mit Liquids?

Bei Liquids, also den Flüssigkeiten zum Dampfen gibt es ebenfalls ein Gesetz. Diese werden behandelt wie alle anderen Flüssigkeiten welche mit an Bord genommen werden dürfen. Je Beutel sind 100 ml erlaubt, alles was drüber liegt muss in den Koffer. Aber das sollte nun weniger ein Problem sein.

Übrigens: Das Dampfen an Bord ist bei vielen Luftlinien strengstens untersagt und wird sogar mittlerweile speziell erwähnt. Dennoch gibt es ein leichtes Aufatmen für alle, die vor allem bei Langstreckenflügen an ihre persönlichen Grenzen stoßen: Bei einigen Fluggesellschaften gibt es die Möglichkeit auf Anfrage Zigaretten ohne elektronisches Equipment und ohne Dampf zu rauchen. Der beste Tipp ist hierbei: Vor Flugantritt bitte bei der Fluggesellschaft anfragen, welche konkreten Bestimmungen von ihnen für die Beförderung der elektrischen Zigarette und deren Verwendung an Bord ausgesprochen werden. Damit sollte der Urlaub dann auch wirklich für alle Reisenden entspannt angetreten werden können.