Vor Kurzem verabschiedete das Bundeskabinett einen neuen Beschluss, der den Verkauf der E-Zigarette sowie E-Shishas regeln soll. Dabei geht es maßgeblich um den Schutz von Jugendlichen. Ob Dampfer, Raucher oder Nichtraucher, hier sind sich einmal alle einig: Jugendliche sollten vor dem Konsum von nikotinhaltigen Produkten sowie vor dem Rauchen und Dampfen geschützt werden. In diesem Sinne beschäftigte sich nun die oberste Leitung der Bundesrepublik und entschied sich dabei für einen Entwurf, der die Abgabe von E-Zigaretten, E-Shishas sowie den dazu gehörigen Liquids regeln soll.
Ab sofort gilt ein Verkaufsverbot für E-Zigaretten und E-Shishas
Das Verkaufsverbot richtet sich an Kinder und Jugendliche. Diese dürfen von nun an keine Produkte der E-Zigarette oder E-Shishas erstehen. Das Bundeskabinett entschied dies durch einen entsprechenden Gesetzentwurf. Dieser wurde von Familienministerin Manuela Schwesig ausgearbeitet. Bisher gab es eine klaffende Gesetzeslücke in diesem Bereich, was den Verkauf von E-Zigaretten sowie den so genannten E-Shishas betraf. Begründet war diese Lücke maßgeblich in der Tatsache, dass E-Zigaretten beispielsweise keinen Tabak enthalten. Daher fielen sie bislang nicht unter das Gesetz zum Tabakverkauf. Bei diesem ist schon seit vielen Jahren das Verbot enthalten an Kinder und Jugendliche Tabakwaren abzugeben. Schwesig wurde in ihrer Äußerung über die E-Varianten sehr deutlich und gab ihre Meinung dazu preis: „ E-Zigaretten und E-Shishas gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen, denn sie sind schädlich – genauso schädlich wie ganz normale Zigaretten.“
Erfreulicherweise wurde bekannt gegeben, dass der Konsum von Tabakprodukten bei Kindern und Jugendlichen statistisch gesehen rückläufig sei. Dennoch wurde beobachtet, dass ein großer Teil der bisherigen Tabakkonsumenten unter Kinder und Jugendlichen, vermehrt zur E-Zigarette oder E-Shisha griffen. Nun gibt es das neue Gesetz, dass auch hier die Abgabe regeln soll. Verlockend klingt es, wenn die E-Zigarette nach Schokolade oder Melone schmecken kann. Doch genau dies birgt laut Schwesig auch die Gefahr dahinter, denn sie sieht hier eine Möglichkeit zum Einstieg ins Dampfen oder Rauchen. Die Liquid-Aromen sind auch in verschiedenen Nikotinstärken erhältlich. Daher müssen Kinder und Jugendliche hiervor geschützt werden.
Grundsätzlich herrscht hier Einstimmigkeit. E-Zigaretten und auch E-Shishas gehören auf keinen Fall in die Hände von Kindern und Jugendlichen, denn die Verwendung muss ausschließlich Erwachsenen vorbehalten bleiben.