Das Amt für Risikobewertung stärkt E-Zigaretten-Handel

Das Bündnis des Handels für E-Zigaretten steht vor einer großen Herausforderung. Die geplante Regulierung zur E-Zigarette könnte, wenn diese in so kurzer Zeit umgesetzt würde, ein Problem für den Mittelstand darstellen. Nun hat sich das Amt für Risikobewertung eingeschaltet und gibt dem Bündnis Rückendeckung.

Es geht um die Bewertung der E-Zigarette

Fakt ist, dass bei der elektrischen Zigarette der Dampf völlig anders entsteht, als es bei der Verbrennung von Tabak der Fall ist. Da die Regulierung jedoch aktuell beide Versionen quasi über einen Kamm schert sieht das Bündnis Handlungsbedarf. Das Problem das sich aus der geplanten Regulierung ergibt besteht darin, dass der aktuelle Handel eine sehr kurze Zeitspanne hat, um die neuen Bedingungen zu erfüllen. Viele E-Zigaretten, die auf den Markt kommen sind weniger als ein Jahr alt. Das bedeutet aber auch, dass viele Händler einen gewissen Bestand im Lager aufweisen. Würde die geplante Umsetzung erfolgen, so würde dies große Verluste bedeuten. Die vorhandenen E-Zigaretten dürften, selbst wenn sie die Anforderungen erfüllen würden, nicht mehr in den Handel gelangen, da die Prüfzertifikate fehlen würden. Jede E-Zigarette muss dann ein Regulierungsverfahren durchlaufen. Dies ist sowohl mit hohen Kosten als auch mit einem entsprechenden Zeitaufwand verbunden. Der Handel der E-Zigarette möchte den Anforderungen gerne gerecht werden, doch etwas mehr Zeit wäre hier absolut sinnvoll. Daher stärkt das Amt für Risikobewertung derzeit die Bemühungen des Bündnisses.

Eine weitere Forderung des Bündnisses: Klare Trennung von Tabakzigaretten

Die Regulierung sieht keine grundlegende Trennung vor. Doch wünscht sich das Bündnis genau dieses. Generell sagt das Bündnis, dass bei der E-Zigarette weniger Zusatzstoffe verboten werden sollten, als bei herkömmlichen Zigaretten. Den Grund dafür sehen die Sprecher darin, dass der Dampf einfach anders entstehe. Außerdem sei auch Menthol bei Tabakzigaretten anders zu bewerten. In der Basis geht es darum, dass Tabakzigaretten und E-Zigaretten gewisse Unterschiede aufweisen, welche in der Regulierung berücksichtigt werden sollten. Die Zulassung sowie der Handel der E-Zigarette und den dazugehörigen Liquids müssten also von Grund auf von der Zulassung und Regulierung von Tabakprodukten getrennt werden. Für Dampfer macht dies alles Sinn. Die EU Richtlinien, welche derzeit für Deutschland übertragen werden sollen, müssen also erneut überdacht und überarbeitet werden. Die Rückendeckung des Amts für Risikobewertung gibt den Dampfern und Händlern neue Hoffnung, dass hier eine faire Entscheidung für alle Beteiligten fallen wird.