Jetzt heißt es warten – Entwurf zum Tabakerzeugnisgesetz wurde geparkt

Am 16.12.2015 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zum Tabakerzeugnisgesetz verabschiedet. Danach stellten sich viele Verbraucher die Frage: Was ist nun mit der E-Zigarette, welche Folgen ergeben sich aus dem Entwurf? Gute Frage, auf die es bislang keine Antwort geben wird, denn der Entwurf steht erst einmal auf dem Parkplatz. Warum dies so ist, und wann es eine Entscheidung geben könnte, das lesen Sie heute hier.

Große Kritik am Entwurf und dem Bundeskabinett

Im Internet wird heiß über den Entwurf diskutiert. Das Problem ist, dass kaum wirklich jemand weiß worum es hier eigentlich gehen soll. Ursprünglich sollte das Gesetz regeln, wie die Abgabe der Liquids sowie der Verkauf der E-Zigarette künftig geregelt werden sollte. Weiterhin war geplant eine Regelung zu finden, wie die E-Zigarette in Zukunft behandelt würde, also ob sie der Zigarette gleichgestellt würde und ob sie damit unter das Nichtraucherschutzgesetz fällt. Fakt ist, dass die Entscheidung eine große Anzahl an Verbrauchern betreffen würde, denn die E-Zigarette wird mittlerweile in Deutschland in großer Stückzahl verkauft und gedampft. Fakt ist, dass sogar Abgeordnete zu dem Entwurf sagen, dass dieser so nicht umsetzbar ist, denn Teile davon würden gegen das Grundgesetz verstoßen. Nun wird natürlich viel gemutmaßt, worum es hier gehen könnte. Eine weitverbreitete Meinung jedoch ist, dass die E-Zigarette grundsätzlich nichts im Tabakerzeugnisgesetz zu suchen habe. Schließlich beinhaltet sie nicht einmal Tabak. Dieses Argument jedoch übersieht das Bundeskabinett bisher. Vielleicht ist auch der starke Gegenwind der Grund, warum das Gesetz nun erst einmal in die Warteschleife gestellt wurde.

Soll die E-Zigarette vielleicht sogar verboten werden?

Aufregung bietet vor allem ein Teil des Entwurfes, in dem es heißt, dass angeblich die E-Zigarette nicht mehr beim Namen genannt werden soll, oder darf. Auch hier schweben nahezu überall Fragezeichen über den Köpfen, denn wie soll die elektrische Zigarette denn dann künftig genannt werden? Ein Produkt, das so weitläufig genutzt wird, und sprichwörtlich in aller Munde ist, soll ab sofort nicht mehr Erwähnung finden? Klar, dass dies auf Kritik stößt. Da im Entwurf zu diesem Gesetz wohl offenbar ein paar starke Ungereimtheiten vorhanden sind, wird das Ganze nun erneut überdacht. Für Dampfer bedeutet das vor allem erst einmal eines: Es bleibt vorerst alles beim Alten und bis es eine wirkliche Entscheidung gibt, die dann in Kraft treten kann, wird noch viel Dampf in die Luft gestoßen werden.