Regulierung der E-Zigarette – Es geht wie immer nur um´s Geld
Aus welchen Gründen greift ein Raucher zur E-Zigarette? Wir gehen davon aus, dass er sich in 99,9 Prozent das Rauchen abgewöhnen oder zumindest auf die sehr schädlichen Inhaltsstoffe im Tabak verzichten will. Diese entstehen nämlich in starker Konzentration, wenn eine Tabakzigarette verbrannt wird.
Hinzu kommt, dass eine E-Zigarette sehr viel billiger ist, als herkömmliche Tabakzigaretten. Eine E-Zigarette kostet in der einmaligen Anschaffung zwischen 20 und 50 Euro. Hinzu kommt noch das Liquid, dessen Verbrauch stark von den eigenen Dampfgewohnheiten abhängt. Tabakgeschäfte und Regierung fürchten um hohe Einnahmen aus Steuern, durch die ständig wachsende Verbreitung der E-Zigarette. In Österreich soll sie E-Zigarette ab 01.Januar 2015 unter dem Tabakmonopol stehen. Dies fordert zumindest die rot-schwarze Regierung im Land. Die neue Regulierung soll für alle nikotinfreien und nikotinhaltigen Liquids, sowie sämtliches Zubehör gelten.
Ganz offenbar geht es hier nicht um die Gesundheit der Nutzer, sondern um den Verlust von Steuereinnahmen. Ansonsten wäre so eine Regulierung wohl nicht im Sinne einer Regierung, die für die Gesundheit der Verbraucher mitverantwortlich ist. Christopg Matznetter, SPÖ Wirtschaftssprecher und Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Österreich äußerte sich wie folgt:
„Die Änderungen im Tabakmonopolgesetz erlauben Trafikanten, elektronische Zigaretten samt Zubehör zu verkaufen. Nicht nur aus Gründen der Gesundheitspolitik und des Jugendschutzes sehen wir die Neuregelungen für die Gruppe der Trafikanten sehr positiv. Indem wir das Monopol zum Verkauf der E-Zigaretten bei ihnen ansiedeln, stützen wir auch ihre wirtschaftliche Existenz, die ohnehin gefährdet ist“.
Eine ähnliche Meinung hat der Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Niederösterreich Günter Ernst:
„Der Beschluss der Regierung, dass E-Zigaretten künftig nur mehr in Trafiken erhältlich sind, ist wichtig für die Lebensgrundlage der Trafiken. Zugleich ist diese Entscheidung im Sinne des Jugendschutzes.“
Wir können nicht ganz nachvollziehen, was der Vertrieb der E-Zigaretten über Trafiken (Tabakläden) mit dem Jugendschutzgesetz zu tun hat. Jugendliche greifen nämlich nicht zu dieser einfachen Entwöhnungshilfe für die Raucher von Tabakprodukten. Cool wirkt man nämlich nur, wenn man ganz im Sinne des Marlboro Cowboys an einer echten Zigarette zieht und nicht an der elektrischen Version. Diese Botschaft wurde jahrelang über das Tabakmonopol verbreitet, welches sich jetzt gegen den freien Verkauf der E-Zigarette stellt.
Betrachtet man den Beschluss mit Abstand, fällt dem offenen Geist auf, dass man nun die Raucher, die sich mit der E-Zigarette den gefährlichen Tabakrauch abgewöhnen wollen, in die Läden lockt, wo genau diese Produkte verkauft werden. Alkoholiker müssen ja auch nicht in einen Getränkemarkt gehen, um sich ein Ersatzprodukt zu kaufen, um trocken zu bleiben.
Ein wenig könnte man vermuten, dass man darauf spekuliert, die Raucher durch den Zwang wieder an die Tabakwaren heranzuführen, da man hier deutlich größere Profite einstecken kann. Eine Entwicklung, die nichts mit Gesundheitsförderung, sondern ausschließlich mit Geld zu tun hat.