Urteil zur E-Zigarette in Österreich jetzt öffentlich

Urteil zum geplanten Verkaufsmonopol jetzt öffentlich

Der Verkauf der E-Zigaretten in Trafiken und das damit verbundene Monopol ist ein Widerspruch zur Verfassung. Der Jugendschutz, sowie die Gesundheitsaspekte seien nicht so tragisch und stichhaltig, dass der vorgelegte Gesetzesentwurf in dieser Form gerechtfertigt sei. Immerhin handele es sich hierbei um einen Eingriff in das Recht auf Freiheit und Erwerbsausübung. So lautete das Urteil des Verfassungsgerichthofes (VfGH).

E-Zigarette bleibt dem Fachhandel treu

Die E-Zigarette darf in Österreich also weiterhin im Fachhandel verkauft werden. Die Einschränkung auf Tabakgeschäfte, wie sie in der Novelle des Tabakmonopolgesetzes gefordert wurde, ist absolut verfassungswidrig. Dieses Urteil hat der Verfassungsgerichtshof gefällt. Mehr als 70 Händler mit insgesamt mehr als 250 Mitarbeitern können nun aufatmen. Hätte man das Gesetz ab 01.10.2015 ertragen müssen, wären sie alle Arbeitslos geworden und die Händler hätten keine Existenzgrundlage mehr. Ein dunkler Tag für das Dampfen in Österreich wäre aufgezogen.

Internationale Konzerne seien Schuld an dieser Misere

Franz Seba, Gründer von nikoBlue gibt sich kämpferisch. „Der Versuch der internationalen Tabakkonzerne, den kleinen Herstellern und Händlern von E-Zigaretten mit „herbeilobbyierten“ Vertriebsbeschränkungen Schaden zuzufügen, ist kolossal gescheitert“, kommentiert er, nach dem Sieg der E-Zigarette gegen das Tabakmonopolgesetz. „Wir haben viel Zeit und Geld investiert, um die Novelle zu bekämpfen. Die an den Haaren herbeigezogenen Argumente der Regierung waren ausschließlich auf die Wünsche und Bedürfnisse der Tabakkonzerne ausgerichtet, die sich über diesen Weg der unliebsamen Konkurrenz namens E-Zigarette entledigen wollten“, fährt er fort.

Doch nicht nur der Verlust zahlreicher Arbeitsplätze wäre eine Folge der Monopolisierung gewesen. Auch der Verkauf der elektrischen Zigaretten wäre massiv eingeschränkt worden. „Ehemalige Raucher, die es mit Hilfe der elektronischen Zigarette geschafft haben, von ihrem fatalen Laster los zu kommen, wären dazu gezwungen worden, wieder ausschließlich Tabaktrafiken aufzusuchen“, erklärt Seba.

Das wäre so, als würde man einen Alkoholabhängigen Menschen bitte, seine Kopfschmerztabletten im Getränkemarkt zu kaufen. Der Verlauf der Gegenklage in Österreich sollte ein gutes Beispiel für alle Dampfer sein. Immer wenn in einem Land die Regierung versucht, das Dampfen in eine ungewollte Richtung zu lenken, müssen alle gemeinsam gegen so etwas angehen. Die österreichischen Dampfer haben es geschafft und dürfen nun weiterhin die elektrische Zigarette verwenden und frei verkaufen. Ein großer Erfolg, den wir uns auch für Deutschland 2016 wünschen. Noch immer wissen wir nicht genau, was auf uns zukommen wird, wenn die TPD hier in vollem Umfang durchgesetzt wird.

In diesem Sinne wünschen wir Euch einen schönen Tag mit reichlich Dampf.

Eure Steamo Redaktion

Download des Urteils