Die E-Zigarette und der Jugendschutz 2.0

Die E-Zigarette und der Jugendschutz 2.0

Dass die E-Zigarette nicht in die Hände von Kinder und Jugendlichen gehört, ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Ob eine gesetzliche Regelung dazu führt, dass dies auch in der Realität nicht passiert, ist eine ganz andere Frage, denn schließlich besteht bei der Tabakzigaretten ebenfalls ein Abgabeverbot an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren – Rauchen sieht man sie trotzdem. Da es sich derzeit seitens der Regierung aber schickt, auf einen fahrenden Zug aufzuspringen und die Propagandamacht des Themas „Kinder und Jugendliche“ nach wie vor ein Rennpferd vor dem Karren ist, dürfen wir nun mit einer weiteren Phase in der Newswelle im Streit um die E-Zigarette rechnen.

Die E-Zigarette und die E-Shisha soll vom Schulhof verschwinden

Diesmal ist es nicht das DKFZ oder BGM, welches sich in den Vordergrund spielt. Nein diesmal ist es das Bildungsministerium. Anstatt sich darum zu kümmern, dass unsere Sprösslinge in der PISA Studie vielleicht mal nicht den vorletzten Platz einnehmen, arbeitet man nun Hand in Hand mit dem BGM gegen die weitere Verbreitung der E-Zigarette. Das bezieht sich nicht auf die Kinder und Jugendlichen, die nicht in den Genuss des Dampfens kommen sollen. In diesem Punkt stehen vor mit den Mächtigen auf einer Linie. Nein es bezieht sich eher darauf, dass man die E-Zigarette ins Fahrwasser der Tabakzigarette wirft und hofft, dass sie mir ihr den Bach heruntertreibt.

Ein Verbot der E-Zigaretten auf den Schulhöfen kann man derzeit noch nicht aussprechen, da diese bisher noch keiner gesetzlichen Regelung unterliegen. Was macht man in so einem Fall? Man spricht einfach ein Konsumverbot aus, welches in der Hausordnung einer jeden Schule, die sich daran beteiligen will, verfestigt wird. Die Aufforderungen und Bitten der Eltern seien der Grund, warum man dieses Verbot nun öffentlich aussprechen möchte. Diese wollten nämlich wissen, mit welchem Gefahrenpotenzial und welchen rechtlichen Regelungen man bei der E-Zigarette rechnen darf. Und da haben wir es dann auch. Wieder einmal wurde die E-Zigarette in Verbindung mit dem wunderschönen Wort „Gefahrenpotenzial“ genannt.

E-Zigarette = Tabakzigarette?

Wenn wir schon einmal dabei sind, die E-Zigarette zu regulieren, dann wollen wir das jetzt auch mit einem gewaltigen Ruck über die Bühne bringen. So oder ähnlich könnte der Gedankengang zahlreicher Politiker und Entscheider gelautet haben, bevor man auf diese Idee kam. Das Dampfen wird mit dem Rauchen über einen Kamm geschert und so ist die Message, die in den Köpfen hängen bleibt: Rauchen = Schlecht – Dampfen = Schlecht. Die Vorteile, die der Dampfer aus der E-Zigarette ziehen kann, werden komplett ignoriert. Dies alles ist erst der Anfang in einer weiteren Kette von Kampagnen gegen das Dampfen, denn wirklich Sinn macht die Verankerung der E-Zigarette im Jugenschutzgesetz nur bei Händlern, die die Geräte und Liquids, E-Shishas und Verdampfer an Minderjährige verkaufen. Wir von Steamo und die meisten der uns bekannten Shops achten auch ohne Gesetz darauf, dass E-Zigaretten nicht in die Hände von Kindern gelangen, denn wir versenden ausschließlich ab 18 Jahre. Sehr wahrscheinlich wird man die Einbindung der E-Zigarette allerdings so in den Medien werten: „Die E-Zigarette ist erst ab 18 Jahren erlaubt? Dann mus die ja gefährlich sein!“ Traurig aber wahr.

In diesem Sinn wünschen wir Euch einen schönen Tag mit einer leckeren E-Zigarette

Eure Steamo Redaktion