Was die Tabakprodukterichtlinie ändern könnte

Die Tabakprodukterichtlinie steht vor der Tür – Was haben wir zu erwarten?

Die Tabakprodukterichtlinie ist seit langem das Thema, welches die Dampfer der Nation am meisten beschäftigt. Was wird die Richtlinie letztendlich bringen, verbieten oder regulieren? Keiner weiß es genau, doch sehr wahrscheinlich wird das Dampfen nicht mehr das gleiche sein, wie wir es kennen.

Was haben wir von der Tabakprodukterichtlinie zu erwarten?

Sehr wahrscheinlich wird es einige Einschränkungen geben, die das Liquid betreffen. Die maximale Nikotinstärke wird dann 20 Milligramm je Milliliter sein. Zusätzlich darf das Liquid dann nur noch in 10 ml Fläschchen verkauft werden, was gerade die Dampfer von großen e-Zigaretten mit einem hohen Liquidverbrauch stören dürfte. Die Flaschensammlung in den heimischen vier Wänden ist vorprogrammiert.

Weiterhin wird es so kommen, dass Depots und Einwegkartuschen für e-Zigaretten nur noch maximal 2 ml Liquid beinhalten dürfen. So wird man auch als Dampfer in diesem Bereich sehr viel öfter austauschen müssen, als bisher.

Liquids dürfen keine Zusatzstoffe beinhalten. Dies bedeutet, dass keine Vitamine, Koffein oder Farbstoffe mehr beigemischt werden würden. Liquids mit aufmunternder Wirkung oder in einem eisigen blauen Farbton wird es dann nicht mehr geben.

Die Verpackungen der Liquids und der e-Zigaretten werden zu einem nicht geringen Teil mit Warnhinweisen versehen, so wie wir es von der Tabakzigarette her kennen. Die Verpackungen, Deckel und Verschlüsse der e-Zigarette und des gesamten Zubehörs müssen kindersicher und absolut bruchfest sein.

Die Verbreitung der e-Zigarette durch Werbung

Werbung dürfte nach der Tabakprodukterichtlinie für die e-Zigarette ebenfalls nicht mehr möglich sein. Damit will man verhindern, dass die e-Zigarette mit einem Lifestyle assoziiert wird, der über die Werbung vermittelt werden könnte. Alle Produkte, die mit Dampfen zu tun haben, müssen einen Beipackzettel haben, auf dem festgelegte Informationen weitergegeben werden. Möchte ein Hersteller ein neues Produkt auf den Markt bringen, muss er dieses mindestens 6 Monate vor der Markteinführung den Behörden vorlegen.

Schneller als gedacht

Was uns bei diesen ganzen Neuregelungen auffällt ist, dass die Regierung diesmal sehr viel schneller handelt, als es bei der Tabakzigarette der Fall war. Jahrzehntelang rauchten Kinder, Jugendliche und Schwangere über den ganzen Tag eine Zigarette nach der anderen. Werbung durfte überall und mit jedem erdenklichen Slogan platziert werden. Erst in den 80er und 90er Jahren begann man damit, umfassende Anti Raucher Kampagnen zu starten, die vor den Gefahren des Tabaktrauchs warnen sollten.

Bei der e-Zigarette greift man sehr viel schneller und härter durch. Es scheint, als ob man sich dabei doch stark an der Tabakzigarette orientiert und die gleichen Maßnahmen herbeiführt, die auch bei der Tabakzigarette schon ihre Wirkung gezeigt haben.

Der eigentliche Nutzen der e-Zigarette gerät dabei völlig in den Hintergrund und scheint keine Bedeutung mehr zu haben. Wir sind gespannt, mit welcher Übergangszeit wir Dampfer und Einzelhändler zu rechnen haben, in der man sich entsprechend an die neuen Richtlinien anpassen kann.

Wir wollen den Teufel nicht an die Wand malen, aber die neuen Regelungen dürften vor allem für viele kleinere Händler und Dampfershops das Aus bedeuten, da die Einhaltung der Tabakprodukterichtlinie nicht ganz ohne Kostenaufwand durchzuführen ist.

Warten wir also ab, wie sich die Welt der Dampfer in diesem und im nächsten Jahr ändern wird.

Bis dahin wünschen wir Euch einen guten Dampf

Eure Steamo Redaktion