530.000 Kinder und Jugendliche konsumieren die e-Shisha

Bundesregierung plant Verbot für e-Zigarette an unter 18-jährige

Die Bundesregierung will den Verkauf der e-Zigarette nun endgültig an alle Menschen verbieten, die noch keine 18 Jahre alt sind. Dies ist auf die steigende Anzahl der Kinder und Jugendlichen zurückzuführen, die die e-Zigarette oder die e-Shisha regelmäßig konsumieren. Eine Neuregelung des Jugendschutzgesetzes muss her und so wird der neue Gesetzesentwurf in Kürze vorliegen.

Warum die e-Zigarette scheinbar so beliebt ist

Der Schulhoffunk scheint immer noch gut zu funktionieren, denn nach Angaben einer großen Zeitung gibt es in Deutschland mehr als 530.000 Kinder und Jugendliche, die regelmäßig zur e-Zigarette greifen. Dies ist unserer Meinung nach auf verantwortungslose Einzelhändler zurückzuführen, die entsprechende Waren an Personen verkaufen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. So ist es unausweichlich, dass es zu einem Verbot der e-Zigarette für Minderjährige kommt, was wir absolut unterstützen. Zwar handelt es sich dabei zu einem großen Anteil um nikotinfreie e-Zigaretten, aber nach Angaben der Gesundheitsbehörden geht man davon aus, dass die Gewöhnung an das Dampfen / Rauchen zum finalen Konsum von Nikotin führt. Diese Meinung teilen wir nicht, obwohl wir sicherlich einen Zusammenhang zwischen den Aromasorten in der e-Shisha und dem zunehmenden Konsum bei Kindern und Jugendlichen erkennen. Kombiniert man dies mit einer Prise Gruppenzwang, kann man sich vorstellen, wie diese große Zahl zustande gekommen ist.

Letztendlich liegt es natürlich auch an den Eltern, Lehrern und Einzelhändlern, sich an gewisse Regeln zu halten, die in wenigen Worten erklärt sind: Keine e-Zigaretten an Personen unter 18 Jahren verkaufen. Obwohl der schnelle Umsatz lockt, sollte man sich nicht hinreißen lassen und diese Schwelle übertreten. Wir von Steamo halten uns bekanntlich strikt an diese Vorgabe. Bei uns bekommen nur Kunden ab 18 Jahren die Waren zugeschickt.

e-Zigaretten und e-Shishas sind keine Tabakwaren und daher frei verkäuflich

Da beide Produkte nicht unter das Tabakmonopolgesetz fallen, sind sie natürlich weiterhin frei verkäuflich. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der Umsetzung der Tabakprodukterichtlinie und muss diese bis Mai 2016 eingeführt haben. Wir sind jetzt schon gespannt, welche Regelungen die e-Zigarette erwartet bzw. welche Bedingungen an den Verkauf und den Konsum der e-Zigarette, der e-Shisha und der Liquids geknüpft werden.

Was den Schutz der Kinder und Jugendlichen angeht, so stehen wir mit der Regierung in einer Meinung. Sobald es jedoch daran geht, den mündigen Dampfer in seinen Rechten zu beschneiden, müssen wir ganz klar ein Veto einlegen. Das Jahr 2016 wird auf jeden Fall sehr spannend für alle Dampfer in ganz Europa werden. Bis dahin halten wir Euch natürlich an dieser Stelle auf dem Laufenden.

Nun habt einen schönen Abend mit einer leckeren Dampfe

Eure Steamo Redaktion