Das Interesse der Konsumenten an der E-Zigarette ist ungebrochen groß und geht einher mit einer kontroversen Diskussion über diese innovative Art des Rauches in der Politik und Wissenschaft. Führsprecher sehen in ihr eine gesündere Alternative zur altbekannten Tabakzigarette. Kritiker vermuten ungewisse Nebenwirkungen der elektronischen Zigarette und schätzen sie daher als Arzneimittel ein.
Der steinige Weg der E-Zigarette
Bereits in der ersten Hälfte des Jahres 2012 gab es mehrere gerichtliche Entscheidungen zum Thema E-Zigarette. So hatte beispielsweise im März 2012 ein Hersteller einer berühmten Marke für elektronische Zigarette vor dem Landesgericht in Köln eine Klage eingereicht. Rechtliche Unterstützung erhielt das Unternehmen von dem Politiker und Rechtsanwalt Gregor Gysi. Der Hersteller wehrte sich in dieser Klage gegen die Bewertung von seinen E-Zigaretten als Medizinprodukt und Arzneimittel. Das Verwaltungsgericht in Köln gab dem Kläger schließlich Recht. Die elektronische Zigarette und ihr Nikotintank, welche von dem klagenden Hersteller produziert werden, seien nach eingängiger Prüfung ein Genussmittel. Die Richter begründeten ihre juristische Bewertung mit einer detaillierten Differenzierung der Mikrosubstanz Nikotin. So könne das Nervengift als Arzneimittel angesehen werden. Wird es jedoch für die elektrische Zigarette verwendet, fehlt eine therapeutische oder prophylaktische Zweckbestimmung. Diese Bestimmungen charakterisieren ein Arzneimittel. Des Weiteren fügten die Sprecher des Verwaltungsgerichtes in Köln an, dass die möglichen Gesundheitsrisiken durch die elektronische Zigarette keine Einordnung derselbigen als Arzneimittel rechtfertigen. Damit hatte die elektronische Zigarette einen bedeutsamen Erfolg landesweit erreichen können. Weitere gerichtliche Entscheidungen, die in anderen Verfahren darauf folgten, beriefen sich auf das Verwaltungsgericht Köln. Doch noch immer hat die elektrische Zigarette einen steinigen Weg vor sich. Diverse Kritiker fordern bzw. streben Berufungsverfahren gegen diese Urteile an. Sollte sie endgültig als Genussmittel bewertet werden, ist eine Änderung des Tabakwarengesetzes nötig. Diese Gesetzesüberarbeitung liegt wiederum in der Verantwortung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Die pharmakologischen Auswirkungen sind nicht vollständig geklärt
Obwohl die E-Zigarette in kontroverser Diskussion steht, existiert bisher keine gute Datenbasis bezüglich ihrer gesundheitlichen Verträglichkeit. Zwar gibt es einige wissenschaftliche Studien, doch die Ergebnisse sind meist nicht objektiv, widersprüchlich und unzureichend. So hebt eine Studie hervor, dass der inhalierte Dampf der elektronischen Zigarette sich bis zu 90 % aus Propylenglykol zusammensetzt. Diese Substanz kann für einen kurzen Zeitraum Atemwegsreizungen verursachen. Im Unterschied zur herkömmlichen Tabakzigarette fällt diese potenzielle Nebenwirkung aber kaum ins Gewicht. Des Weiteren finden bei der elektronischen Zigarette keine Verbrennungsprozesse von Tabak statt. Somit werden diverse giftige Substanzen nicht produziert. Ferner existieren keine Studien zu potenziellen Gesundheitsschäden, wenn die E-Zigarette über längere Zeit genossen wird. Weitere Untersuchungen über die elektronische Zigarette sind daher wünschenswert.