Behauptungen rund um die E-Zigaretten

Um die E-Zigaretten ranken sich viele Gerüchte und Behauptungen. Sie tauchen immer wieder in den Streitgesprächen zwischen Politikern und Rechtsvertretern auf. Häufig sind die Motive hinter den Behauptungen sehr zweifelhaft. Die elektrische Zigarette ist ein Thema, bei dem große Interessenkonflikte offengelegt werden. Viele Verbraucher wissen nicht, wie sie welche Aussagen bewerten sollten. Ein Einblick in die Funktionsweise der E-Zigarette und ein Aufdecken der Tatsachen hinter den Behauptungen ist daher eine willkommene Hilfestellung. Diese finden Sie hier!

Zur Funktionsweise der E-Zigarette

Elektronische Zigaretten arbeiteten auf der Grundlage einer elektrothermischen Erhitzung von einer Flüssigkeit. Es entsteht also ein Verdampfungsvorgang. Dieser kann mit dem Verdampfen von Wasser in einer heißen Pfanne verglichen werden. Bei den elektrischen Zigaretten handelt es sich jedoch nicht um Wasserdampf, sondern bei ihnen wird ein Gemisch aus Glycerin und Propylenglycol verdampft. Diese Stoffe dienen ferner als Träger der Aromastoffe und des Nikotins, sofern welches enthalten ist. Die E-Zigarette selbst setzt sich aus den drei Einheiten Akku, Flüssigkeitstank oder Flüssigkeitsdepot und Verdampfereinheit zusammen. Die besondere Funktionsweise der E-Zigarette hat immer wieder für Konfusionen gesorgt. Häufig werden Dampfer mit den folgenden Behauptungen konfrontiert.

Behauptung 1: Das Nikotin in elektronischen Zigaretten provoziert Krebserkrankungen.
Dies ist nach bisherigen Studien nicht richtig. So entstehen die karzinogenen Elemente im Nikotin durch die Tabakverbrennung. Entfällt dieser Prozess wie bei der elektrischen Zigarette, entstehen auch keine krebserregenden Stoffe. Sonst wären auch Nikotinpflaster und Nikotinkaugummis aus der Apotheke krebserregend. Diese sind in der Vergangenheit eingehend auf ihre Unbedenklichkeit geprüft worden.

Behauptung 2: Elektronische Zigaretten weisen schädliche Nitrosamine auf.
Diese Aussage ist als irreführend zu bewerten. So sind Nitrosamine in den elektrischen Zigaretten nachgewiesen worden, jedoch wurde bei den gängigen Veröffentlichungen verschwiegen, wie hoch ihr Wert gewesen ist. So zeigen sich die nachgewiesenen Nitrosamine in so geringen Konzentrationen, dass sie für die Gesundheit nicht sehr gefährlich sind. So weisen auch Räucherwaren wie beispielsweise einige Schinkensorten Nitrosamine auf.

Behauptung 3: Ein Passivrauchen von elektrischen Zigaretten ist bedenklich.
Diese Aussage ist bereits durch das Bundesinstitut für Risikobewertung widerlegt worden. Demnach ist eine maßgebliche Belastung der Luft in Innenräumen durch den Dampf der elektrischen Zigarette nicht zu erwarten. Dem schließen sich auch einige deutsche Mediziner der Lungenheilkunde an, zu denen der renommierte Professor Bernd Schönhofer am Klinikum Hannover gehört. Ferner ist Nikotin im Dampf der elektrischen Zigaretten nur so gering vorhanden, dass es keine Bedrohung für die Mitmenschen darstellt.

Behauptung 4: Propylenglycol zählt zu den schädlichen Reizgasen.
Diese Behauptung stimmt ebenfalls nicht. So ist Propylenglycol eine Substanz, welche teilweise in Lebensmitteln, Arzneimitteln und Kosmetika enthalten ist. Ferner ist diese Substanz in Inhalatoren für Asthmakranke der Trägerstoff. Daher hat die Pharmazie bereits durch viele Studien bestätigen können, dass dieser Stoff inhaliert werden kann. Es wird sogar vermutet, dass Propylenglycol sich positiv auswirken kann und Bakterien hemmen kann.