Informationen zur E-Zigarette
Im nordamerikanischen Bundesstaat New York ist kürzlich ein Gesetz verabschiedet worden, das den Verkauf der E-Zigarette verbietet und unter Strafe stellt. Dabei verfügten die New Yorker Delegierten zuvor über eine Vielzahl an Informationen zur E-Zigarette. Allerdings scheint die Konfrontation mit den Fakten die Abgeordneten offensichtlich verwirrt zu haben. Auf andere Weise lässt sich die Schlussfolgerung nicht erklären, der E-Zigarette eine größere gesundheitsschädliche Wirkung als der herkömmlichen Tabakzigarette zu attestieren und sie deshalb unter Verbot zu stellen. Diese Haltung entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage. Doch weder die Aussagen von Wissenschaftlern noch die Erfahrungsberichte von Menschen, die über ihren deutlich verbesserten Gesundheitszustand nach dem Umstieg auf die E-Zigarette berichteten, konnten die Politiker umstimmen. Begründet wurde die Entscheidung der Delegierten mit diversen Scheinargumenten. So werde die E-Zigarette in irreführender Weise als Produkt zur Rauchentwöhnung vermarktet und an Minderjährige verkauft, obwohl sie giftige Substanzen enthielte.
Das Land, das sich selbst gern so fortschrittlich und richtungsweisend gibt, stellt damit einmal mehr unter Beweis, dass es ignorant gegenüber neuen Entwicklungen sein kann, wenn diese für große Unternehmen mit Nachteilen verbunden sind. Amerikanische Lobbyisten der Tabakkonzerne haben hier anscheinend ganze Arbeit geleistet. Dass die E-Zigarette insgesamt weit weniger schädlich ist als die herkömmliche Tabakzigarette, beeindruckte die Politiker bei ihrer Entscheidungsfindung offenbar nicht. Mitglieder einer Verbraucherorganisation zeigten sich schockiert darüber, dass sämtliche Informationen, die die Organisation den gewählten Volksvertretern zur Verfügung gestellt hatte, offensichtlich gar nicht gelesen worden sind. Verschiedene US-amerikanische Forschungsinstitute wie etwa das Institut FDA haben der E-Zigarette bescheinigt, dass sich zwar tabakspezifische Nitrosamine nachweisen lassen, diese jedoch keineswegs über den Werten liegen, wie sie üblicherweise auch in anderen Nikotinprodukten gefunden werden. So ist der Wert in etwa vergleichbar mit dem, der auch in Nikotinpflastern zur Rauchentwöhnung vorhanden ist. Die US-amerikanische Pharmaindustrie muss im Gegensatz zu den Herstellern von E-Zigaretten jedoch keine Einschränkungen beim Verkauf hinnehmen oder gar Verbote befürchten.
Die Medizinerin Dr. Whitt von der Verbraucherorganisation CASAA konstatiert, dass es an der Zeit sei, die vermeintliche Schädlichkeit der E-Zigarette ins rechte Verhältnis zur Tabakzigarette zu setzen. Die Ärztin zitiert einen Forschungsbericht, der als Ergebnis eine mehr als tausendfach höhere Konzentration an Nitrosaminen bei Tabakzigaretten feststellt. Aus ihrer Sicht ist die E-Zigarette damit rehabilitiert und als Alternative zu herkömmlichen Tabakprodukten zu empfehlen. Es sei aus diesem Grunde als grob fahrlässig einzustufen, die E-Zigarette als gesundheitsschädigend zu brandmarken und die Hersteller zu kriminalisieren. Die Organisation CASAA beklagt außerdem, dass erwachsenen Amerikanern der Zugang zu einem Genussmittel verwehrt werden solle, das deutlich niedrigere gesundheitliche Risiken mit sich bringe, während traditionelle Tabakprodukte weiter im Handel erhältlich seien. Dies sei irrational und mehr als fragwürdig.